Zu Produktinformationen springen
1 von 7

Schottischer Lewisian Gneis Anhänger - Handarbeit

Schottischer Lewisian Gneis Anhänger - Handarbeit

SKU:EOTSL-U5

Normaler Preis €69,00 EUR
Normaler Preis €69,00 EUR Verkaufspreis €69,00 EUR
Sale Ausverkauft
Inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Lieferzeit: 1 - 2 Werktage*

925 Silberkette

Handgearbeiteter Anhänger aus schottischem Lewisian Gneis.

Schottischer Lewisian
Der schottische Lewisian stammt von den Inseln Lewis, Harris sowie aus den nördlichen Highlands. Das Rohmaterial wird von Hand gesammelt, bildet das Grundgestein Schottlands und ist mit geschätzten 3 Milliarden Jahren (3.000.000.000 Jahre!) eines der ältesten Gesteine der Welt!
Lewisian-Gneis, so heißt die Gruppe von Gesteinen, setzt sich aus verschiedenen Mineralien wie Feldspat, Quarz und Epidot zusammen. Diese Kombination verleiht dem Lewisian seine beeindruckenden Farben und Strukturen.
Schon die ersten Kulturen Schottlands verwendeten Lewisian, um bedeutende Monumente wie Steinkreise und heilige Stätten zu errichten.

Mit Liebe zum Detail: Edelsteinanhänger aus eigener Herstellung
Ich fertige meine Anhänger aus Mineralien und Edelsteinen mit viel Liebe zum Detail und in sorgfältiger Handarbeit in Deutschland. Jedes Schmuckstück durchläuft mehrere präzise Arbeitsphasen: vom Zuschneiden des Rohsteins über das Formen und Schleifen an verschiedenen Diamantschleifrädern bis hin zur finalen Politur.
So entsteht einzigartiger Schmuck, der die gesamte Schönheit und Vielfalt der Natur auf eindrucksvolle Weise widerspiegelt.

Eigenschaften

Material: 925 Sterlingsilber
Stein: Lewisian Gneis
Anhängergröße: 40 x 25 x 5 mm
Gewicht: 10 g
Farbe: Orange und Weiß



Hersteller:

Dennis Wiese, Menzenberger Str. 109, 53604 Bad Honnef, Deutschland, kontakt@emporium-ornamentum.de, emporium-ornamentum.de

* Gilt für Lieferungen nach Deutschland. Lieferzeiten für andere Länder und Informationen zur Berechnung des Liefertermins siehe Versandinfos

Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2
Vollständige Details anzeigen